Der Mietvertrag über ein Fahrzeug kommt zwischen Ihnen als Kunde (in der Folge „Mieter“ genannt) und der von Ihnen ausgewählten Vermietungsstation (in der Folge „Vermieter“ genannt) zustande.
Die AGB des Vermieters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden, selbst bei Kenntnis des Vermieters von diesen Bedingungen, nicht Vertragsbestandteil. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Vermieter bei Vertragsschluss der Geltung dieser Bedingungen ausdrücklich zustimmt. Insbesondere gelten die AGB des Vermieters auch dann ausschließlich, wenn der Vermieter in Kenntnis Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Mieters die Vermietung des Fahrzeuges an den Mieter vorbehaltlos vornimmt.
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages zwischen Vermieter und Mieter ist ausschließlich die Anmietung eines Fahrzeuges durch den Mieter beim Vermieter (Mietvertrag) mit den im Mietvertrag und den AGB vereinbarten Rechten und Pflichten. Durch den Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das auf die vereinbarte Mietdauer befristete Recht das Fahrzeug im vereinbarten Umfang zu nutzen. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Text- oder Schriftform möglich. Die stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages durch fortgesetzten Gebrauch der Mietsache (§ 545 BGB) ist auch ohne eine Erklärung des der Verlängerung entgegenstehenden Willens ausgeschlossen. Bei dem Mietvertrag für Reisemobile handelt es sich nicht um einen Reisevertrag im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Der Mieter gestaltet insbesondere seine Fahrten und Übernachtungen selbst. Die Erbringung von Reiseleistungen, insbesondere einer Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) ist nicht vom Vermieter geschuldet. Die gesetzlichen Regelungen zum Reisevertrag finden daher keine Anwendung.
Berechtigte Fahrer
Der Fahrer / die Fahrerin muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines für die jeweilige Fahrzeugklasse gültigen Führerscheins sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den bei Anmietung genannten Personen geführt werden. Die Führerscheine und gültigen Personalausweise des Mieters und sämtlicher weiterer Fahrer sind bei der Anmietung vorzulegen. Die Vorlage der Dokumente ist Voraussetzung für die Übergabe.
Servicepauschale
Die Servicepauschale in Höhe von 125,- € wird einmalig bei jeder Anmietung erhoben. Diese beinhaltet die Übergabe des Fahrzeugs und die gründliche Einweisung. Zusätzlich enthält die Pauschale die Kosten für eine Propangasfüllung (eine 11 Kg Flasche), WC-Chemikalien und die Außenreinigung.
Beschaffenheit des Fahrzeuges und Mängelanzeige
Der Vermieter hat das Fahrzeug in betriebsfähigem und vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung zu stellen. Äußerlich sichtbare Mängel müssen unverzüglich gerügt werden. Zeigt sich bei der Inbetriebnahme oder während der Mietzeit des Fahrzeuges ein Mangel, so muss der Mieter unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels dem Vermieter hiervon Anzeige machen. Mängelanzeigen sind schriftlich, per email oder per Telefax zu erstatten. Die Kosten der Behebung von Mängeln im Falle eines nicht vertragsgemäßen Zustands des zur Verfügung gestellten Anhängers trägt der Vermieter.
Übergabe / Rückgabe
Das Fahrzeug wird dem Mieter gereinigt (innen) und in vertragsgemäßem Zustand übergeben. Der Fahrzeugzustand wird gemeinsam protokolliert und unterzeichnet. Die Übernahme und Rückgabe soll in der Regel von Montag bis Freitag zu den üblichen Geschäftszeiten des Vermieters erfolgen. Die vereinbarten Termine mit Beachtung der Uhrzeiten sind zwingend einzuhalten. Individuelle Zeiten sind nach Absprache möglich. Reisemobile werden dem Vermieter in einem gereinigtem Zustand und mit geleerter / gespülter Toilette übergeben. Bei unzureichendem Reinigungszustand und / oder ungeleerter Toilette erheben wir nachträglich eine Reinigungspauschale nach Aufwand der Reinigung. Im Falle einer verspäteten Rückgabe wird für jeden Tag Verspätung ein Mietzins in Höhe des doppelten Tagesmietsatzes erhoben. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Bei Wohnmobilen muss das Fahrzeug mit vollem Diesel und Ad-Blue Tank zurückgegeben werden. Anderenfalls müssen wir zu aktuellen Tagespreisen nachtanken und zusätzlich eine Aufwandspauschale in Höhe von 50,00€ erheben.
Nutzung des Mietfahrzeuges
Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Es ist schonend und nach den für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu behandeln. Die Bedienungsanleitungen/Handbücher sind zu beachten. Der Mieter hat das Fahrzeug während einer Abwesenheit ordnungsgemäß zu verschließen und gegen Diebstahl zu sichern. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite, Länge) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug nur bestimmungs gemäß einzusetzen und vor Überbeanspruchung zu schützen, die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten und nur geeignete Personen einzusetzen. Weiter obliegt es dem Mieter, sich bei seinem Personal zu versichern, dass der Umgang mit dem angemieteten Anhänger bekannt ist und unter Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt wird.
Zahlungsbedingungen
Bei Abschluss des Mietvertrages, sind 25 % des gesamtem Mietbetrages* inklusive aller Zusatzoptionen, als Anzahlung fällig. Diese Anzahlung muss spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Buchung / Vertragsabschluss auf unserem Konto gebührenfrei eingegangen sein, ansonsten tritt Verzug ein. Der Restbetrag muss spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn eingegangen sein. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen bis zum Anmietdatum) wird der Mietpreis sofort fällig. Zahlung per Banküberweisung bevorzugen wir.
Reservierungen sind nur nach schriftlicher Reservierungsbestätigung durch uns verbindlich. Mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung erhaltet Ihr den Anspruch auf ein Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie. Auf einen spezifischen Grundriss besteht kein Anspruch. Der im Mietvertrag vereinbarte Mietzeitraum ist verbindlich. Ein Rechtsanspruch des Mieters auf Buchungsänderung besteht nicht.
Sofern Du die Frist/en überschreitest, sind wir nicht mehr an die Buchung gebunden und können den Vertrag einseitig stornieren. In diesem Fall werden Stornogebühren gemäß der ausgewiesenen Stornobedingungen fällig darüber hianus werden Verzugszinsen nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben.
Kaution
Die Kaution beträgt 1250€ und muss spätestens am Tag der Abholung bei uns eingegangen sein. Diese kannst Du bequem vorab überweisen oder vor Ort in bar hinterlegen. Spätestens 10 Werktage nach Rückgabe erstatten wir die die Kaution über deine gewählte Zahlungsmethode. Von Dir verursachte Schäden werden von der Kaution abgezogen
Widerruf / Rücktritt
Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines Rücktritts- und Widerrufsrecht des Mieters gesetzlich für Mietverträge nicht vorgesehen ist. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB nach § 312g Abs. 2 Ziff. 9 BGB u.a. nicht für die Kraftfahrzeugvermietung besteht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Soweit dem Mieter jedoch im Einzelfall dennoch ein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht tatsächlich zustehen sollte, so bleibt dieses durch diese AGB unberührt.
Stornierungen
Nach Annahme des Angebots gelten für Mieter die nachfolgenden Stornobedingungen:
bis zu 50 Tage vor Reiseantritt 30% des Mietpreises
vom 49. bis 15. Tag vor Reiseantritt 75% des Mietpreises
ab 14. Tag 90% des Mietpreises
am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs: 100% des Mietpreises
Verhalten bei Unfällen
Der Mieter ist verpflichtet jedweden Unfall, Brand Diebstahl Wild - oder sonstigen Schaden der Polizei und uns als Vermieter unmittelbar anzuzeigen. Ferner muss ein Unfallbereicht mit Skizze, Hergang und Benennung von Zeugen erstellt werden.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und darüber hinausgehende Schäden des Vermieters aufgrund der Verletzung von Vertragspflichten, soweit Ihr den Schaden oder Verlust zu vertreten habt. Wir sind berechtigt im Rahmen der Klärung der Schuldfrage die Kaution für diesen Zeitraum einzubehalten. Gibt der Mieter das Fahrzeug vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, so hat er den vollen vertraglich vereinbarten Mietpreis zu zahlen, es sei denn, der Vermieter kann das Fahrzeug im Zeitraum zwischen tatsächlicher Rückgabe und vereinbarten Ende der Miete anderweitig vermieten. Ist eine anderweitige Vermietung in diesem Zeitraum tatsächlich möglich, mindert sich der zu bezahlende Mietpreis entsprechend anteilig. Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht zu dem im Mietvertrag vereinbarten Termin an den Vermieter zurück, so ist der Vermieter berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Dies gilt auch, wenn den Mieter kein Verschulden an der verspäteten Rückgabe trifft. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich der Vermieter vor.
Besondere Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für die Reparaturen zu tragen, die aufgrund seines Verschuldens zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft des Fahrzeuges während der Mietzeit notwendig werden. Dies gilt einschließlich Ersatzteile. Die Kosten für Reparaturen infolge normaler Abnutzung gehen zu Lasten des Vermietes. Sämtliche Reparaturen, auch die vom Mieter zu tragenden, führt der Vermieter durch. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters, Veränderungen des Mietgegenstands, insbesondere An-und Einbauten, vorzunehmen sowie Kennzeichnungen, die vom Vermieter angebracht wurden, zu entfernen. Der Mieter darf einem Dritten keine Rechte an dem Anhänger einräumen (z.B. Miete, Leihe) noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten.
Inklusivkilometer ( Reisemobile )
Die jeweiligen Mietpreise beinhalten: Eine Kilometerpauschale von 250Km/ Nacht. Gefahrene Mehrkilometer werden mit 0,39 ct je km berechnet.
Mindestmietdauer
Die grundsätzliche Mindestmietdauer beträgt fünf Übernachtungen. Während den Ferien in Niedersachsen und NRW mindestens sieben Übernachtungen. Kürzere Mietdauern könnten im Einzelfall nach Absprache vereinbart werden. Sprecht uns dazu gerne an.
Sonstiges
Unsere Fahrzeuge sind Nichtraucher-Fahrzeuge. Das Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht gestattet. Die Mitnahme von Haustieren ist ausgeschlossen.
Freizeitzubehör
Die Nutzung / Verwendung der gebuchten E-Scooter, SUP Boards, Leihräder, Schlauchboote, Gas-Grills, Dachboxen etc. erfolgen auf eigene Gefahr. Der Mieter verpflichtet sich zu einem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach jeweiliger Bedienungsanleitung. Der Mieter überzeugt sich bei Übergabe und vor jeder Benutzung vom ordnungsgemäßen Zustand. Für Schäden die im Zusammenhang mit der Nutzung stehen haftet der Vermieter nicht. Beschädigungen an den Geräten sind dem Vermeiter unmittelbar anzuzeigen.
Versicherung
Ihr habt Versicherungschutz in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Alle anderen Länder bedürfen zwingend unserer Einwilligung. Fahrten in Kriegs- und Krisengebieten sind augeschlossen. Die Versicherung des Fahrzeuges entspricht den allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB).
Für Anhänger gilt:
Die vermieteten Anhänger sind vom Vermieter teilkaskosversichert, die Eigenbeteiligung beträgt Euro 500. Im Falle eines eintretenden Totalverlusts, für den der Mieter das Risiko trägt, hat dieser eine Barentschädigung in Höhe des Zeitwerts für den in Verlust geratenen Anhänger zu leisten. Einigen sich die Parteien nicht über die Höhe des Zeitwerts zum Zeitpunkt des Verlusts, ist dieser durch einen Sachverständigen festzulegen. Bei Totalverlust endet die Mietzahlung mit dem Tag des Schadensereignisses. Der Vermieter hat bis zum
Eingang der Barentschädigung Anspruch auf Zinsen in Höhe von 5°% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 274 BGB. Ist kein Totalschaden eingetreten, so hat der Mieter die Instandsetzungskosten zu tragen. Die Zeit bis zur Beendigung der Instandsetzungsarbeiten gilt als Stillliegezeit.
Datenschutz, -verarbeitung und -nutzung sowie Fahrzeugortung
Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters und des Fahrers zum Zwecke der Erfüllung des Mietvertrages als verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz. Der Vermieter kann diese Daten an Vertragspartner und an andere beauftragte Dritte (z. Bsp. Inkassounternehmen) übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Mietvertrages erforderlich ist. Darüber hinaus kann eine Übermittlung personenbezogener Vertragsdaten an Dritte, insbesondere an zuständige Behörden erfolgen, sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder eines Dritten, insbesondere zur Verfolgung von Straftaten, erforderlich ist und kein Grund für die Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Mieters oder Fahrers am Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Sofern das Reisemobil mit einem Ortungssystem ausgestattet ist ist der Vermieter berechtigt, die Positionsdaten des Reisemobiles festzustellen und das Reisemobil im Alarmfall (Diebstahl, Raub, Sabotage, Verstoß gegen Einreisebeschränkungen) zu orten und stillzulegen. Diese Daten nutzt der Vermieter ausschließlich zum Zwecke der Ortung und Stilllegung des Reisemobiles im Alarmfall.
Zubehör insbesondere Sonnensegel und Markise
Das Camping Zubehör ( Inklusivleistung ), siehe auch Übergabeprotokoll ist als Gratisbeigabe zu verstehen. Der Zustand und der Gebrauchswert wird durch uns nach bestem Wissen und Gewissen geprüft. Das Zubehör ist immer bestimmungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Das Sonnensegel inkl. Seitenteile ist bei leichtem Wind und über Nacht abzubauen. Die Luftkammern sind bis maximal 1,5bar (grüner Bereich Hubpumpe) aufzupumpen. Für z.B. windige Küstenstandorte ist es grundsätzlich ungeeignet. Zusätzlich soll darauf geachtet werden es nur im trockenen Zustand zu verpacken. Beschädigungen sind dem Vermieter unmittelbar zu melden. Die Markise darf niemals bei starkem Wind oder Regen ausgefahren werden und im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt gelassen lassen. Sofern die Markise nass eingerollt wurde, muss diese nach dem Regen unverzüglich zum Trocknen ausgefahren werden. Vor dem Einfahren sind alle Fremdkörper wie Tannennadeln, Kienäppel, Blüten, Blätter etc. zwingend zu entfernen. Die Kosten für eine neue Markise inkl. Montage muss bei Zuwiderhandlung der Mieter tragen. Diese können den Kautionsbetrag übersteigen.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters oder der vereinbarten Vermietungsstation. Änderungen der allgemeinen Vermietungsbedingungen und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform beider Parteien, sofern sie mündliche Vereinbarungen im Vorfeld und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses betreffen. Erklärungen Dritter haben keinen Einfluss, insbesondere keine bindende Wirkung auf das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Für den zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande gekommenen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Vorrangig gelten die Bestimmungen des Mietvertrages einschließlich der Vermietungsbedingungen, ergänzend und hilfsweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Ist der Mieter ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist